Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Arndt Klocke
Antwort von Arndt Klocke
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 27.03.2020

Die Einladung von Sachverständigen erfolgt durch den Präsidenten des Landtags nach Benennung durch die Fraktionen. 

Portrait von Arndt Klocke
Antwort von Arndt Klocke
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 27.03.2020

Die Einladung von Sachverständigen erfolgt durch den Präsidenten des Landtags nach Benennung durch die Fraktionen. 

Portrait von Elisabeth Müller-Witt
Antwort von Elisabeth Müller-Witt
SPD
• 10.03.2020

Bezüglich der Anhörung zur Vorlage 17/2392 hatten die Fraktionen in der Sitzung des Hauptausschusses vom 7.6.2018 sich einvernehmlich darauf geeinigt, dass ein/e Sachverständige/r pro Fraktion benannt werden soll.

Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Fraktionen ihre/n Sachverständige/n zu benennen.

Portrait von Elisabeth Müller-Witt
Antwort von Elisabeth Müller-Witt
SPD
• 10.03.2020

Bezüglich der Anhörung zur Vorlage 17/2392 hatten die Fraktionen in der Sitzung des Hauptausschusses vom 7.6.2018 sich einvernehmlich darauf geeinigt, dass ein/e Sachverständige/r pro Fraktion benannt werden soll.

Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Fraktionen ihre/n Sachverständige/n zu benennen.

Portrait von Carina Gödecke
Antwort von Carina Gödecke
SPD
• 11.03.2020

Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Fraktionen ihre/n Sachverständige/n zu benennen. Vor der Anhörung wird dann lediglich das Tableau der Sachverständigen den Ausschussmitgliedern übermittelt. Welche Fraktion welchen Sachverständigen benannt hat, ist dem Tableau nicht zu entnehmen.

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