(...) Ich möchte Ihre Frage wie folgt beantworten: Mit dem Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabegesetzes haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Mindestentgelt in Höhe von 8,62 Euro, wenn ihr Arbeitgeber einen öffentlichen Auftrag ab 20.000 Euro netto erhalten hat. Auftraggeber können die Kommunen, kommunale Unternehmen wie Stadtwerke oder Krankenhäuser, die Landschaftsverbände, Behörden des Landes etc. (...)
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