
Antwort 03.08.2006 von André Specht CDU
Aus dem im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzip leitet sich der Rechtsanspruch eines jeden Bürgers auf eine soziale Grundsicherung ab. Ein "bedingungsloses Grundeinkommen" wird durch den Staat in Form der Sozialhilfe gewährleistet.