Als pauschaler Ausgleich für die besonderen finanziellen Belastungen durch die gestiegenen Verbraucherpreise soll den Beamtinnen, Beamten, den Richterinnen und Richtern im Jahr 2024 in drei Schritten eine nach § 3 Nr. 11c des Einkommenssteuergesetzes (EStG) steuerfreie Sonderzahlung gewährt werden
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Antwort 24.05.2024 von Heiko Kasseckert CDU
Antwort 24.05.2024 von Thomas Hering CDU
Ein Sockelbetrag könnte dazu führen, dass der Abstand zu den nächst höheren Besoldungsgruppen (also diejenigen, die dann nur knapp über dem Sockelbetrag liegen) ebenfalls einen Verstoß gegen das sog. Abstandsgebot darstellen.
Antwort 24.05.2024 von Thomas Hering CDU
Der Wortlaut des Gesetzentwurfs ist hier eindeutig; Auszahlung mit den Juni-Bezügen. Also soll dies Ende Mai für die Landesbeamten erfolgen. Inwieweit die Umsetzung in allen Kommunen zu diesem Zeitpunkt erfolgen kann, vermag ich nicht abzuschätzen.
Antwort 22.05.2024 von Gerhard Bärsch AfD
Der Staat muss die elterliche Betreuung genauso finanziell unterstützen wie Kitas und Tagesmütter.
Antwort 21.05.2024 von Thomas Hering CDU
Allein mit Blick auf die Steuerfreiheit der Inflationsausgleichszahlung ist Auszahlung in diesem Jahr erforderlich.
Antwort ausstehend von Boris Rhein CDU