Frage von Roger G. • 06.08.2023

Antwort von Robert Lambrou AfD • 08.09.2023
ich habe den Bürgern geantwortet.
ich habe den Bürgern geantwortet.
ich bin grundsätzlich dafür, auch nach 2023 den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für die Gastronomie beizubehalten.
ich bin grundsätzlich dafür, auch nach 2023 den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für die Gastronomie beizubehalten.
Um Vereinen, die gemeinnützige Ziele verfolgen, Gebühren für die Durchführung von Veranstaltungen zu ersparen, kann man Bagatellgrenzen einführen, unter denen keine Kosten für solche Vereine entstehen.
Um Vereinen, die gemeinnützige Ziele verfolgen, Gebühren für die Durchführung von Veranstaltungen zu ersparen, kann man Bagatellgrenzen einführen, unter denen keine Kosten für solche Vereine entstehen.