
Ehrenamtliche, gemeinnützige Wandervereine müssen den Staatswald kostenfrei nutzen dürfen oder eine entsprechende Landesförderung erhalten
Ehrenamtliche, gemeinnützige Wandervereine müssen den Staatswald kostenfrei nutzen dürfen oder eine entsprechende Landesförderung erhalten
Wie ich vernommen habe, wurde Ihre Frage bereits durch unseren forstpolitischen Sprecher postalisch beantworte
Der Staatswald steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Erholung offen und seine Nutzung ist generell kostenfrei. Ich setze mich dafür ein, dass dies weiterhin so bleibt, um auf Ihre Frage zu antworten.
Ich will Ihnen dennoch erläutern, warum eine gänzlich und pauschal kostenfreie Nutzung der Wälder aus unserer Sicht nicht möglich ist.
Generell sollte die Erholung im Staatswald allen Bürger*innen offenstehen und kostenfrei sein. Das ist auch so. Ich setze mich dafür ein, dass dies weiterhin so bleibt.