Frage von Carla O. • 28.04.2015

Antwort von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 08.05.2015
(...) 39 Abs. 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ruht mein Bürgerschaftsmandat während meiner Amtszeit als Mitglied des Senats. (...)
(...) 39 Abs. 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ruht mein Bürgerschaftsmandat während meiner Amtszeit als Mitglied des Senats. (...)
(...) Diese polizeilichen Erkenntnisse sind nicht von der Hand zu weisen und dürfen in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht auch sehr wohl genannt werden, ohne damit alle chilenischen Bürger, die bei uns leben zu diskriminieren. (...)