
(...) Die Wahrheit wird dazwischen liegen. Das heißt für die AfD, dass die vorhandenen Daten durchaus für eine Strafverfolgung oder auch Prävention genutzt werden können. Aber nur unter strengen, nachprüfbaren Voraussetzungen. (...)
(...) Die Wahrheit wird dazwischen liegen. Das heißt für die AfD, dass die vorhandenen Daten durchaus für eine Strafverfolgung oder auch Prävention genutzt werden können. Aber nur unter strengen, nachprüfbaren Voraussetzungen. (...)
(...) Die Wahrheit wird dazwischen liegen. Das heißt für die AfD, dass die vorhandenen Daten durchaus für eine Strafverfolgung oder auch Prävention genutzt werden können. Aber nur unter strengen, nachprüfbaren Voraussetzungen. (...)
(...) Selbst der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert, dass die Befugnis zur Kontenabfrage überprüft wird. Die Verdoppelung der Kontenabfragen bspw. durch Gerichtsvollzieher muss auf den Prüfstand. (...)
(...) Selbst der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert, dass die Befugnis zur Kontenabfrage überprüft wird. Die Verdoppelung der Kontenabfragen bspw. durch Gerichtsvollzieher muss auf den Prüfstand. (...)