Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Ivette B. • 30.04.2015
Antwort von Jan Philipp Albrecht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 07.09.2015 (...) Wer die Dienste dennoch weiter nutzen will, hat keine Wahlmöglichkeit und wird von Facebook dazu gezwungen, den neuen Regeln zuzustimmen. Mit dem Zwang verstößt Facebook klar gegen europäisches AGB- und Datenschutzrecht. Dies lässt eine solch einseitige Vertragsänderung nicht zu und fordert eine freiwillige und informierte Einwilligung in die Datenverarbeitung. (...)
Frage von Ivette B. • 30.04.2015
Antwort von Jan Philipp Albrecht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 07.09.2015 (...) Wer die Dienste dennoch weiter nutzen will, hat keine Wahlmöglichkeit und wird von Facebook dazu gezwungen, den neuen Regeln zuzustimmen. Mit dem Zwang verstößt Facebook klar gegen europäisches AGB- und Datenschutzrecht. Dies lässt eine solch einseitige Vertragsänderung nicht zu und fordert eine freiwillige und informierte Einwilligung in die Datenverarbeitung. (...)
Frage von Ivette B. • 30.04.2015
Antwort von Jan Philipp Albrecht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 07.09.2015 (...) Wer die Dienste dennoch weiter nutzen will, hat keine Wahlmöglichkeit und wird von Facebook dazu gezwungen, den neuen Regeln zuzustimmen. Mit dem Zwang verstößt Facebook klar gegen europäisches AGB- und Datenschutzrecht. Dies lässt eine solch einseitige Vertragsänderung nicht zu und fordert eine freiwillige und informierte Einwilligung in die Datenverarbeitung. (...)
Frage von Bernd H. • 24.04.2015
Antwort von Markus Ferber CSU • 27.04.2015 (...) Nach der bisherigen EU-Gesetzgebung war es einem Staat möglich, entweder durch die Anwendung einer Schutzklausel (Artikel 23 der Richtlinie 2001/18/EG) oder durch Sofortmaßnahmen (Verordnung (EG) Nr. 1829/2003) den Anbau von GVO in seinem Hoheitsgebiet zu verbieten. Jedoch war dies nur zeitlich beschränkt möglich und musste auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Belege geschehen, die aufzeigen, dass GVO Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt birgt. (...)
Frage von Bernd H. • 24.04.2015
Antwort von Markus Ferber CSU • 27.04.2015 (...) Nach der bisherigen EU-Gesetzgebung war es einem Staat möglich, entweder durch die Anwendung einer Schutzklausel (Artikel 23 der Richtlinie 2001/18/EG) oder durch Sofortmaßnahmen (Verordnung (EG) Nr. 1829/2003) den Anbau von GVO in seinem Hoheitsgebiet zu verbieten. Jedoch war dies nur zeitlich beschränkt möglich und musste auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Belege geschehen, die aufzeigen, dass GVO Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt birgt. (...)
Frage von Bernd H. • 24.04.2015
Antwort von Markus Ferber CSU • 27.04.2015 (...) Nach der bisherigen EU-Gesetzgebung war es einem Staat möglich, entweder durch die Anwendung einer Schutzklausel (Artikel 23 der Richtlinie 2001/18/EG) oder durch Sofortmaßnahmen (Verordnung (EG) Nr. 1829/2003) den Anbau von GVO in seinem Hoheitsgebiet zu verbieten. Jedoch war dies nur zeitlich beschränkt möglich und musste auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Belege geschehen, die aufzeigen, dass GVO Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt birgt. (...)