Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Jan Philipp Albrecht
Antwort von Jan Philipp Albrecht
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 07.09.2015

(...) Wer die Dienste dennoch weiter nutzen will, hat keine Wahlmöglichkeit und wird von Facebook dazu gezwungen, den neuen Regeln zuzustimmen. Mit dem Zwang verstößt Facebook klar gegen europäisches AGB- und Datenschutzrecht. Dies lässt eine solch einseitige Vertragsänderung nicht zu und fordert eine freiwillige und informierte Einwilligung in die Datenverarbeitung. (...)

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 07.09.2015

(...) Wer die Dienste dennoch weiter nutzen will, hat keine Wahlmöglichkeit und wird von Facebook dazu gezwungen, den neuen Regeln zuzustimmen. Mit dem Zwang verstößt Facebook klar gegen europäisches AGB- und Datenschutzrecht. Dies lässt eine solch einseitige Vertragsänderung nicht zu und fordert eine freiwillige und informierte Einwilligung in die Datenverarbeitung. (...)

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 07.09.2015

(...) Wer die Dienste dennoch weiter nutzen will, hat keine Wahlmöglichkeit und wird von Facebook dazu gezwungen, den neuen Regeln zuzustimmen. Mit dem Zwang verstößt Facebook klar gegen europäisches AGB- und Datenschutzrecht. Dies lässt eine solch einseitige Vertragsänderung nicht zu und fordert eine freiwillige und informierte Einwilligung in die Datenverarbeitung. (...)

Portrait von Markus Ferber
Antwort von Markus Ferber
CSU
• 27.04.2015

(...) Nach der bisherigen EU-Gesetzgebung war es einem Staat möglich, entweder durch die Anwendung einer Schutzklausel (Artikel 23 der Richtlinie 2001/18/EG) oder durch Sofortmaßnahmen (Verordnung (EG) Nr. 1829/2003) den Anbau von GVO in seinem Hoheitsgebiet zu verbieten. Jedoch war dies nur zeitlich beschränkt möglich und musste auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Belege geschehen, die aufzeigen, dass GVO Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt birgt. (...)

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CSU
• 27.04.2015

(...) Nach der bisherigen EU-Gesetzgebung war es einem Staat möglich, entweder durch die Anwendung einer Schutzklausel (Artikel 23 der Richtlinie 2001/18/EG) oder durch Sofortmaßnahmen (Verordnung (EG) Nr. 1829/2003) den Anbau von GVO in seinem Hoheitsgebiet zu verbieten. Jedoch war dies nur zeitlich beschränkt möglich und musste auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Belege geschehen, die aufzeigen, dass GVO Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt birgt. (...)

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CSU
• 27.04.2015

(...) Nach der bisherigen EU-Gesetzgebung war es einem Staat möglich, entweder durch die Anwendung einer Schutzklausel (Artikel 23 der Richtlinie 2001/18/EG) oder durch Sofortmaßnahmen (Verordnung (EG) Nr. 1829/2003) den Anbau von GVO in seinem Hoheitsgebiet zu verbieten. Jedoch war dies nur zeitlich beschränkt möglich und musste auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Belege geschehen, die aufzeigen, dass GVO Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt birgt. (...)

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