Antwort 07.07.2026 von Günter Krings CDU
Einer solchen Regelung kann grundsätzlich zugestimmt werden, wenn sie fair, planbar und sozial ausgewogen ausgestaltet ist.
Einer solchen Regelung kann grundsätzlich zugestimmt werden, wenn sie fair, planbar und sozial ausgewogen ausgestaltet ist.
Eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung könnte ein Baustein für ein langfristig stabiles Rentensystem sein, aber nur, wenn eine Gesamtreform sozial ausgewogen ist.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht auf Abgeordnetenwatch.de.
meine Antwort lautet klar: nein.