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im Gegensatz zu Abgeordneten genießen Bundesminister keine grundsätzliche Immunität. Sofern also ein Minister gegen geltendes Recht verstößt und womöglich sogar eine Straftat begeht, muss er sich juristisch verantworten. Das würde eine Strafanzeige voraussetzen. Ermittlungen werden staatsanwaltschaftlich aber erst dann aufgenommen, wenn es tatsächlich konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen der in Rede stehenden Vorwürfe geben sollte.



Zur Rechtsgrundlage der Maßnahmen an den Grenzen habe ich hier klar Stellung genommen: https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1472696.htm

Für Ihre Frage nach den Konsequenzen aus dem Berliner Verwaltungsgerichtsurteil darf ich auf meine erfolgte Antwort hier verweisen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/alexander-dobrindt/fragen-antworten/das-verwaltungsgericht-berlin-hat-die-zurueckweisung-von-asylsuchenden-hinter-der-staatsgrenze-fuer