Frage von Yannik B. • 30.09.2024

Antwort von Jens Teutrine FDP • 18.10.2024
Die Wahrscheinlichkeit ist zu hoch, dass das BVerfG ein Verbot ablehnt. Ein gescheitertes Verbotsverfahren hilft nur der AfD.
Die Wahrscheinlichkeit ist zu hoch, dass das BVerfG ein Verbot ablehnt. Ein gescheitertes Verbotsverfahren hilft nur der AfD.
Die Wahrscheinlichkeit ist zu hoch, dass das BVerfG ein Verbot ablehnt. Ein gescheitertes Verbotsverfahren hilft nur der AfD.
Die Einstufung als „Verdachtsfall“ ist nicht gleichzusetzen mit den – nochmal höheren – Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an das Verbot einer politischen Partei stellt.
Die Einstufung als „Verdachtsfall“ ist nicht gleichzusetzen mit den – nochmal höheren – Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an das Verbot einer politischen Partei stellt.