
(...) die Militärstützpunkte der USA beruhen auf völkerrechtlichen Verträgen, die mit der langen Geschichte der Ost-West-Auseinandersetzung nach dem zweiten Weltkrieg zu tun haben. (...)
(...) die Militärstützpunkte der USA beruhen auf völkerrechtlichen Verträgen, die mit der langen Geschichte der Ost-West-Auseinandersetzung nach dem zweiten Weltkrieg zu tun haben. (...)
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Glyphosat.
Gern verweise ich auf meine heutige Stellungnahme auf die Anfrage von Herrn Dehler in diesem Forum.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Glyphosat.
Gern verweise ich auf meine heutige Stellungnahme auf die Anfrage von Herrn Dehler in diesem Forum.
Mit freundlichen Grüßen
(...) vielen Dank für Ihre erneute Frage. Die von Ihnen zitierte Expertenmeinung beinhaltet für den geschilderten Fall ja gerade auch den wichtigen Hinweis, dass das Informationsrecht der Eltern stets der Schweigepflicht vorgehe, dass deshalb nur in Not- und Konfliktlagen ohne Kenntnis der Eltern beraten werden dürfe und dass es gerade deshalb zulässig sei, die Eltern zu informieren. Das bedeutet, dass sich ein Schulsozialarbeiter gerade nicht der Verletzung der Schweigepflicht strafbar macht, wenn er sich im vorliegenden Fall über die Bitte des achtjährigen Schülers, die Eltern nicht zu informieren, hinwegsetzt, sondern dass er - ganz im Gegenteil - hier das Informationsrecht der Eltern zu bedienen hat. (...)
(...) vielen Dank für Ihre erneute Frage. Die von Ihnen zitierte Expertenmeinung beinhaltet für den geschilderten Fall ja gerade auch den wichtigen Hinweis, dass das Informationsrecht der Eltern stets der Schweigepflicht vorgehe, dass deshalb nur in Not- und Konfliktlagen ohne Kenntnis der Eltern beraten werden dürfe und dass es gerade deshalb zulässig sei, die Eltern zu informieren. Das bedeutet, dass sich ein Schulsozialarbeiter gerade nicht der Verletzung der Schweigepflicht strafbar macht, wenn er sich im vorliegenden Fall über die Bitte des achtjährigen Schülers, die Eltern nicht zu informieren, hinwegsetzt, sondern dass er - ganz im Gegenteil - hier das Informationsrecht der Eltern zu bedienen hat. (...)