(...) Die Multifunktionalität sozialer Netzwerke lässt eine Unterscheidung in reine Businessnetzwerke auf der einen Seite und solche zum ausschließlich privaten Gebrauch auf der anderen nicht zu. Deshalb sollte nach meinem Dafürhalten der potentielle Arbeitgeber sämtliche in sozialen Netzwerken rechtmäßig eingestellten Daten nutzen dürfen, soweit diese an einen unbestimmten Adressatenkreis gerichtet sind. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 24.02.2011 von Gisela Piltz FDP
Antwort ausstehend von Daniel Bahr FDP
Antwort ausstehend von Paul Klemens Friedhoff FDP
Antwort ausstehend von Wolfgang Bosbach CDU
Antwort 05.01.2011 von Norbert Röttgen CDU
Sehr geehrter Herr Lotze,
Antwort 17.01.2011 von Thomas Jarzombek CDU
(...) Die Reform des Bundesdatenschutzgesetzes ist eines der zentralen Ziele der christlich-liberalen Koalition. Zum Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes ist im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das Gesetz einen interessensausgleichenden Ansatz verfolgen soll, der sich weitgehend an der vorhandenen Rechtsprechung orientiert. (...)