(...) Aufgrund dieser Situation sind die Beziehungen zur usbekischen Staatsführung schwierig. Die Bundesregierung ist dennoch aufgefordert, deutliche Worte gegenüber dem autoritären Regime Usbekistans zu finden. Denn die Menschenrechtslage in diesem Land ist besorgniserregend. (...)
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(...) So gibt es seit dem 01. Januar diesen Jahres keine Todesstrafe mehr und außerdem gilt das Habeus Corpus Prinzip in der Strafprozess-Ordnung. Dies zeigt, dass sich in der rechtsstaatlichen Dimension einiges getan hat, allerdings bleibt die Situation für Menschenrechtsaktivisten oder auch Verteidigern weiterhin äußerst schwierig. (...)
Sehr geehrter Herr Hansen,
vielen Dank für Ihre Frage zur Aussetzung der EU-Sanktionen gegen Usbekistan.
(...) Die Ermittlung eines einfachen Bußgeldes würde nach meiner Einschätzung Monate dauern und zu höheren Kosten, mehr Bürokratie und mehr Personalaufwand führen. Um die Höhe des Bußgelds festzusetzen, müßte das Jahreseinkommen nachgewiesen werden. Dazu müßten also monatliche Gehaltsabrechnungen (oder denken Sie dabei an die letzte Steuererklärung?) vorgelegt werden, der zuständige Beamte müßte dann das Jahreseinkommen ermitteln (zu klären wäre noch, wie mit Zulagen, Sozialabgaben etc. (...)

(...) Diese Behauptung wird weder mit Beispielen belegt noch schlüssig begründet. Das Gegenteil trifft zu: die Bundesregierung setzt sich bilateral und im EU-Rahmen nachhaltig für eine Verbesserung der kritischen Menschenrechtslage in Usbekistan ein. Sie verfolgt dabei eine Politik des kritischen Dialogs, der Menschenrechtsverletzungen auch öffentlich mahnt. (...)
(...) Sie sehen: Klimaschutz muss alle Bereiche angehen, in denen CO2 emittiert wird, dazu zählt gerade der Verkehr. Daher ist es sinnvoll, über eine Umstellung der Kfz-Steuer nachzudenken, die nicht mehr nur auf Grundlage des Hubraums sondern auch des CO2-Ausstoßes eines Autos berechnet wird. (...)