Frage von Ingrid Z. • 18.01.2008

Antwort ausstehend von Peter Rauen CDU
Sehr geehrter Herr Schmitz,
ich verweise auf die Antwort vom 15./17.01.2008.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Bauer
Sehr geehrter Herr Habich,
(...) wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze lag, können Sie sich in der GKV nicht freiwillig versichern, Sie sind dann pflichtversichert. Die Stichtagsregelung musste eingeführt werden, da der Staat privatrechtlich geschlossene Verträge schützen muss. (...)