
Sehr geehrter Herr Hiller,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Diese beantworte ich, wie die ca. 3000 anderen Petitionen und Anfragen (besonders aus dem Wahlkreis 1), die ich jedes Jahr erhalte, sehr gerne.
Sehr geehrter Herr Hiller,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Diese beantworte ich, wie die ca. 3000 anderen Petitionen und Anfragen (besonders aus dem Wahlkreis 1), die ich jedes Jahr erhalte, sehr gerne.
(...) Darüber hinaus befinden sich die Abgeordneten in den nicht Sitzungswochen des Bundestages in ihrem Wahlkreis. Das gehört zu ihrer Tätigkeit als Abgeordneter dazu. Insofern arbeite ich das ganz Jahr und nicht 6 Monate. (...)
(...) Ihren Vorwurf, die Bundestagsabgeordneten würden Gesetze verabschieden, obwohl sie wüssten, dass diese verfassungswidrig seien, weise ich energisch zurück. Sie können den Abgeordneten des Bundestages nicht unterstellen, sie würden bewußt verfassungswidrige Gesetze beschließen. Gerade bei der Frage, wie einzelne Grundrechtsartikel auszulegen sind, gibt es in der Regel einen weiten Interpretationsspielraum. (...)
(...) Wir wissen um die Belastungen der Bürger. Doch wer Schluss machen will mit der Schuldenpolitik vergangener Jahrzehnte, die auf Kosten der Spielräume zukünftiger Generationen ging, muss Opfer bringen Schritt für Schritt haben wir die Nettokreditaufnahme reduziert. Wir sind auf einem guten Weg. (...)
(...) Der Hintergrund besteht darin, dass nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts eben nicht alle Kinder in meinem Sinne gleich behandelt werden sollen, sondern Kinder reicherer Eltern besser gestellt werden als Kinder ärmerer Eltern. Das ergibt sich recht einfach aus der Vorschrift der kinderbezogenen Steuerfreistellung eines bestimmten Einkommenanteils. Ein mehr an Gerechtigkeit verdanken die Eltern und Kinder den Entscheidungen der SPD Fraktion, die den ärmeren Eltern Kindergeld in einer Höhe ermöglicht, die die vom Gericht als hinreichend angesehene übersteigt. (...)
(...) Ich stimme Ihnen zu, dass es in Einzelfällen zu Benachteiligungen kommen kann, die Union aber alles Mögliche versucht, auch in solchen Einzelfällen Gleichberechtigung zu schaffen. Mit dem Geschwisterbonus zum Beispiel werden Mehrkindfamilien gefördert, indem zusätzlich zum Elterngeld zehn Prozent für ein zweites Kind, das innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes geboren wird, gezahlt wird. (...)