(...) Das lässt sich aber durch rechtliche Maßnahmen nur sehr bedingt beeinflussen. Letztlich kann der Gesetzgeber hier nur Rahmenbedingungen vorgeben, um damit das Kindeswohl zu schützen. So verpflichtet das Gesetz die Eltern, dass sie bei Meinungsverschiedenheiten versuchen müssen, sich zu einigen. (...)
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Sehr geehrter Herr Dubberke,
(...) Ich kann Ihnen versichern, dass ich die Berücksichtigung von Zweit- und Drittfrauen bei Versicherungsangelegenheiten sehr kritisch sehe. Eine Anerkennung einer Zweitehe ist für mich gleichzeitig auch eine Anerkennung fremder Ehegebräuche, die aber im völligen Gegensatz zu unserem Rechtssystem und zu unserer christlich-abendländischen Lebensform stehen. (...)
(...) Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben bis 2005 selbst entschieden, ob sie für Zweit- oder Drittfrauen die Familienversicherung akzeptierten oder nicht. Nach einer längeren Diskussion in den Ausschüssen des Bundestages hat das Bundesgesundheitsministerium mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen eine Vereinbarung getroffen, dass für alle gesetzlichen Krankenversicherungen eine restriktive Auslegung des entsprechenden Paragraphen gilt und die Zweit- und Drittfrauen nicht mehr familienversichert sind, sondern sich selbst krankenversichern müssen. (...)
(...) Seit April 2005 sind Zweit- und Mehrfrauen aus poligamen Ehen eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr familienversichert. (...)
Sehr geehrter Herr Holdack,
Ihre Nachricht vom 24. Juli hat mich erreicht.
Ich habe nach der Rede von Barack Obama eine Presseerklärung herausgegeben, die ich als Anlage beifüge. Ich hoffe, Sie finden Antworten auf Ihre Fragen.