
Sehr geehrter Herr Mauermann,
Sehr geehrter Herr Mauermann,
Sehr geehrter Herr Ostner,
(...) Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bedarf des besonderen staatlichen Schutzes. Wenn Bürger den Eindruck haben, der Schutz ihrer persönlichen Daten sei nicht gesichert, muss das ernst genommen werden. (...)
(...) Das Gegenteil ist der Fall, doch die Stellen dafür fehlen oder es gibt tatsächlich Einstellungshindernisse, etwa weil die Qualifikation nicht den fachlichen Vorgaben entspricht, denen z.B. die Träger von Pflegeheimen unterliegen. Denn wenn die Qualifikation nicht den behördlichen Erfordernissen einer Fachkraftstelle entspricht, kann auch nicht als Fachkraft angestellt werden, sondern lediglich als einfach qualifizierte Kraft. Letztlich hat der Träger dann keine Einsparung, denn mit Ihrer Ausbildung haben Sie ja sicherlich und auch zu Recht andere Gehaltsvorstellungen als einfach qualifizierte Kräfte. (...)
(...) Für die SPD-Bundestagsfraktion steht die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung außer Zweifel. Wir wollen den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung sowohl zur Umsetzung der internationalen Vorgaben als auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ausdehnen. (...)
(...) Dass diese bisher noch nicht erfolgt ist, hat mit verfassungsrechtlichen Bedenken zu tun, die im Zuge der Antragsüberprüfung aufgekommen sind. Problem ist: Die vorgeschlagene Art der Übernahme der UN-Konvention in nationales Recht bedeutete, gewählte Volksvertreter Beamten und Richtern gleichzustellen, dies ist in Deutschland aufgrund bestimmter Regelungen im Grundgesetz (Stichwort: freies Mandat) nicht ohne weiteres möglich. Den Gesetzesantrag in der bestehenden Form zu verabschieden, hätte also vermutlich zur Folge, dass er von Karlsruhe kassiert würde. (...)