Frage von Detlef G. • 19.03.2025

Antwort ausstehend von Jan Dieren SPD
Sie sprechen an, dass es Fälle gibt, in denen Menschen keinen gültigen Reisepass besitzen und diesen auch nicht auf zumutbare Art und Weise besorgen können. Um dieser Situation gerecht zu werden, hat das Bundesverwaltungsgericht das sogenannte Stufenmodell entwickelt, um im Einzelfall auch durch andere amtliche oder nicht-amtliche Dokumente (inkl. abgelaufenen Reisepässen) oder sogar durch den Vortrag zur persönlichen Lebensgeschichte (beispielsweise auch mit Zeugenaussagen) die eigene Identität nachzuweisen