Frage von Roberto S. • 15.07.2019

Antwort von Sabine Freund BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 05.08.2019
Sehr geehrter Herr Seeliger,
Sehr geehrter Herr Seeliger,
(...) Von der Umsatzsteuer gibt es berechtigte und gewollte Ausnahmen, die unter §4 des Umsatzsteuergesetzbuchs geregelt sind. Berufe, die gesellschaftlich als besonders nützlich angesehen werden, sind von dieser Steuer befreit. (...)
(...) Von der Umsatzsteuer gibt es berechtigte und gewollte Ausnahmen, die unter §4 des Umsatzsteuergesetzbuchs geregelt sind. Berufe, die gesellschaftlich als besonders nützlich angesehen werden, sind von dieser Steuer befreit. (...)
(...) Von der Umsatzsteuer gibt es berechtigte und gewollte Ausnahmen, die unter §4 des Umsatzsteuergesetzbuchs geregelt sind. Berufe, die gesellschaftlich als besonders nützlich angesehen werden, sind von dieser Steuer befreit. (...)