Antwort 28.04.2020 von Otto Lederer CSU
(...) Bei Grunderkrankungen, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung bedingen, muss laut Bayerischem Kultusministerium bei Schülerinnen und Schülern eine individuelle Risikoabwägung stattfinden, ob eine Beurlaubung oder Befreiung vom Unterricht erfolgen kann. (...)