als Partei teilen wir die Meinung, dass ein Parteiverbotsverfahren in Anbetracht der Radikalisierung der AfD kein Tabu sein darf. Ich bin auch der Meinung, dass dieses im Vorfeld sehr genau geprüft werden muss.
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Ich schließe mich der Forderung einer Prüfung an, ohne direkt ein Verbot zu fordern. Auch wichtig ist die demokratische Brandmauer in politischen Gremien.

Ja grundsätzlich würde ich der Prüfung zustimmen, sofern nicht nur der Nachweis des Verdachtes, sondern die Verfassungsfeindlichkeit dem Grunde nach durch die Verfassungsschutzbehörden eines Landes oder des Bundes festgestellt würde.

Ein Verbotsverfahren gegen die AfD hätte wenig Aussicht auf Erfolg, die Landesregierung kann es nicht einleiten. Wir sind alle gefragt, Ihr entgegenzutreten.

Ich setze mich lieber politisch mit anderen Parteien auseinander.

Deshalb begrüße ich es, dass die AfD nun vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt wird. Unser Ziel bleibt es jedoch, Rechtsextremismus in unseren Parlamenten durch Wahlen zu verdrängen.