Die Bundesregierung antwortete bereits auf meine Schriftlichen Fragen aus Juni und Juli 2023 zur Evaluation (Statistiken) hinsichtlich der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, dass erst im Jahr 2026 vollständige Daten zu den Fällen des § 20 Absatz 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) im Jahr 2021 vorliegen. Aus diesem Grund sehe ich von einer weiteren Nachfrage bis zur Vorlage der Evaluation ab, da diese nicht zielführend wäre.
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Aus dem Dilemma findet das Recht tatsächlich nur schwer einen Ausweg.

Die Entwicklungen in Bergkarabach sind entsetzlich, Deutschland steht an der Seite der Vertriebenen und unterstützt die humanitären Bemühungen.

Die militärische Eskalation in Bergkarabach durch Aserbaidschan ist zweifellos ein Verstoß eine Bedrohung für die internationale Sicherheit und dementsprechend eine ernste Angelegenheit. Die Haltung der deutschen Regierung und des Bundestags zu diesem Thema ist jedoch nicht mit Untätigkeit gleichzusetzen.

Der Bundestag sowie auch der Bundeskanzler und die Bundesaußenministerin haben also in diesem Konflikt nicht geschwiegen, sondern sich für eine friedliche Lösung eingesetzt und humanitäre Hilfe geleistet.

Wir vom BSW treten unmissverständlich für eine andere Politik, die Diplomatie in den Mittelpunkt stellt und Unrecht unabhängig von eigenen Interessen benennt und bekämpft, ein.