Frage von Hans R. • 11.02.2006

Antwort von Günther-Martin Pauli CDU • 20.02.2006
Sehr geehrter Herr Ritzmann,
Sehr geehrter Herr Ritzmann,
Guten tag herr barth
Vielen dank für ihre frage.
Zuerst eine vorbemerkung:
Das luftsicherheitsgesetz ist ein bundesgesetz und fällt somit in den aufgaben- und zuständigkeitsberei von bundestagsabgeordneten.
Sehr geehrter Herr Ritzmann,
Sehr geehrter Herr Jung,
Sehr geehrter Herr Barth
Sehr geehrter Herr Barth,