(...) Dazu kommt, dass bei diesen Umfragen kleinere Parteien wie die Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP) überhaupt nicht genannt werden. Auch bei den meisten Podiumsdiskussionen werden nur die im Bundestag oder im Stuttgarter Landesparlament vertretenen Parteien eingeladen. Das erschwert uns die Verbreitung unserer sachlich sicherlich richtigen neuen Gedanken sehr, obwohl das Grundgesetz sagt, dass Parteien untereinander, sofern sie nicht extrem links oder rechtsradikal sind, nicht diskriminiert werden dürfen und dass sie die Aufgabe haben, zur politischen Meinungsbildung beizutragen. (...)
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(...) In dem von Ihnen zuletzt angesprochenen Punkt gehen wir aber wieder hochgradig konform, nämlich dass die kritiklose und ungerechtfertigte Überhöhung der ideologischen Begriffe wie "Wachstum" und "Arbeitsplätze" gegenüber dem Tierschutz und der Umwelt nicht hinnehmbar ist, da wir uns sonst unserer, und damit meine ich von Mensch und Tier, Lebensgrundlagen berauben. (...)
(...) Die Anhebung der Sonderaltersgrenze für Feuerwehr-, Polizei- und Justizvollzugsbeamte folgt der Anhebung der allgemeinen Pensionsaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Sie ist dem glücklichen Umstand einer kontinuierlich steigenden Lebenserwartung und der verzögert nachlassenden Leistungsfähigkeit der Beamten begründet. (...)
(...) In der heutigen Diskussion, wo manche Parteien darüber nachdenken, den Beamtenstatus insgesamt komplett zu überdenken, sollte man mit Ausweitungen desselben vorsichtig umgehen. Zudem sind wir aus liberaler Sicht immer der Auffassung, dass man bei nicht-hoheitlichen Tätigkeiten hier besonders sorgfältig prüfen muss. (...)

Sehr geehrter Herr Tüttelmann,
(...) Wenn die Landesregierung hier eine gesetzliche Landesregelung einführt, hat dies Konnexitätsfolgen, da das Land in diesem Fall an der Finanzierung beteiligt werden muss. Feuerwehrpersonal ist, wie Sie wissen, kommunales Personal und auf kommunaler Ebene kann es keine Landesbeamten geben. Grundsätzlich sind wir deswegen dafür, dass dies im Entscheidungsbereich der Kommunen bleibt und das Land hier die kommunale Entscheidungshoheit nicht einschränkt. (...)