Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Sami A. • 13.06.2018
Antwort von Jimmy Schulz FDP • 21.06.2018 (...) Für die Freien Demokraten steht bei allen Verfahren vor Familiengerichten, bei denen Kinder betroffen sind, das Kindeswohl im Mittelpunkt. Wir streben einen Paradigmenwechsel im Familienrecht an, weg von "einer betreut, einer bezahlt" hin zu einem "getrennt gemeinsam erziehen". In diesem Zusammenhang sehen wir neben den rechtlichen Normen auch einen Reformbedarf bei weiteren bestehenden Regelungen, z.B. bei der Auswahl von Gutachten oder Verfahrensbeiständen. (...)
Frage von Sami A. • 13.06.2018
Antwort von Roderich Kiesewetter CDU • 14.06.2018 (...) Eltern können bei einem Sorgerechtsstreit das alleinige Sorgerecht beantragen. Um dem zu widersprechen, müssen gute und ausführliche Darlegungen der Gegenseite vorgebracht werden. (...)
Frage von Sami A. • 13.06.2018
Antwort von Margit Stumpp BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 29.03.2019 (...) Zu Ihrer ersten Frage: der Umgangsboykott ist ein sehr schwieriges Problem im Familienrecht. Eine einfache Lösung gibt es hierzu sicherlich nicht. (...)
Frage von Sami A. • 13.06.2018
Antwort von Peter Boehringer AfD • 14.09.2021 Ich beantworte hier Fragen aus meinem Fachbereich (Wirtschaft, Finanzen, Haushalt, Europa). Bitte unsere Fachpolitiker und/oder das Parteiprogramm konsultieren.
Frage von Sami A. • 13.06.2018
Antwort von Leni Breymaier SPD • 05.07.2018 (...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Natürlich ist klar, dass es keine Gefälligkeitsgutachten geben darf, da die Glaubwürdigkeit der Justiz in einem demokratischen Rechtsstaat von höchster Bedeutung ist. Ich habe mich deshalb mit Ihrer Anfrage an das Bundesjustizministerium gewandt. (...)
Frage von Sami A. • 13.06.2018
Antwort von Christian Haase CDU • 21.08.2018 (...) Die gemeinsame elterliche Sorge wird also übertragen, wenn keine Gründe des Kindeswohls dagegensprechen. Damit ist ein Regel-Ausnahme-Verhältnis geschaffen worden, das den Interessen der Väter bei unverheirateten Eltern besser Rechnung trägt. Auch heute gilt noch, dass für die gemeinsame Sorge zwischen den beiden Elternteile kein erheblicher Streit bestehen darf. (...)