
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihre netten Worte.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihre netten Worte.
(...) Unabhängig davon rate ich Ihnen, auch anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Vielleicht lässt sich eine mildere Entscheidung erreichen. (...)
(...) Es ist richtig, daß z.B. der bayerische Landtag 1949 gegen das Grundgesetz gestimmt hat. Und dennoch wissen wir ja alle, ist Bayern Teil der Bundesrepublik geworden. (...)
(...) Wichtig ist allerdings, dass für die Bekämpfung von Gewalt an Frauen im nächsten Jahr bereits 35 Millionen Euro eingeplant sind - Ausgaben, die sich bei zum Jahr 2022 auf rund 100 (...)
(...) Die Kriminalstatistik zeigt, dass Gewalt gegen Frauen in Deutschland kein Randphänomen ist. Ob im privatem oder öffentlichem Raum – wir dürfen die zum Teil tödliche Gewalt gegen Frauen nicht zulassen. (...)
(...) Sie haben völlig Recht, Gewalt gegen Frauen ist auch in Deutschland kein Randphänomen. Laut einer Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte hat jede dritte Frau in der EU körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt. In Deutschland gaben sogar 35 Prozent der befragten Frauen an, schon mal Opfer einer Gewalttat geworden zu sein. (...)