Antwort 19.10.2005 von Ralf Niedmers CDU
Sehr geehrte Frau Dr. Oldenburg,
Sehr geehrte Frau Dr. Oldenburg,
Sehr geehrter Herr Reth,
Guten Abend Herr Reth,
unsere Fachsprecherin für dieses Politikfeld wird sich dieser Frage annehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Neumann.
Sehr geehrter Herr Reth,
im wörtlichen Sinne gibt es keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister, was Ihnen vermutlich ohnehin bekannt war, aber es gibt durchaus Kontrollinstrumente:
Sehr geehrter Herr Rave,
Sehr geehrter Herr Rave,