(...) Ich befürworte das Modell, das in Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein gefunden wurde. Vereinfacht ausgedrückt sieht dieses Modell vor: Anhebung der Abgeordnetenentschädigung bei Wegfall der Kostenpauschale und Wegfall der staatlichen Versorgung. Die Abgeordneten müssen aus den Mitteln der (erhöhten) Abgeordnetenentschädigung ihre Altersversorgung selber durch Beiträge in eine kapitalgestützte Versicherung sichern. (...)
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(...) Diese haben ihr Kindschaftsrecht schon längst den Richtlinien der EMRK angepasst. Somit ist Deutschland in Sachen gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Eltern in Europa zwar nicht ganz isoliert, es gehört jedoch zu den wenigen Mitgliedstaaten, dessen Gesetzgebung in diesem Bereich wohl nicht mit der EMRK vereinbar ist. Dies ist zurückzuführen auf die geltenden Regelungen zum Sorgerecht, die laut dem Bundesverfassungsgericht (Vgl. (...)
(...) 7) Ja, ein Austritt ist möglich. Einen Austritt Deutschlands aus der EU würde ich allerdings für absolut falsch halten, deswegen verzichte an dieser Stelle darauf, die dazu notwendigen Schritte im Detail darzustellen. Im Internet können Sie bei Interesse jedoch ausreichend Informationen dazu finden. (...)
(...) Die anstehende Anhebung der Abgeordnetenentschädigung vollzieht lediglich diese Entwicklung nach. Im Ergebnis wird die Abgeordnetenentschädigung dann zum 1. Januar 2010 endlich genau dem Niveau von B6 bzw. (...)