(...) DIE LINKE hat sich bereits seit 2006 mit verschiedenen (parlamentarischen) Aktivitäten für Belange der Contergangeschädigten eingesetzt und ihre Forderungen unterstützt. Das werden wir, sein Sie dessen versichert, weiterhin tun. (...)
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(...) ich habe bisher im Bundestag gegen alle Bundeswehreinsätze im Ausland gestimmt, da das Grundgesetz nach meinem Verständnis den Einsatz der Bundeswehr nur für den Fall der unmittelbaren Landesverteidigung zulässt. Weder bei dem Einsatz in Darfur noch bei irgendeinem der anderen Bundeswehreinsätze, über die ich bisher abzustimmen hatte, handelt es sich nach meiner Überzeugung um Landesverteidigung im Sinne unserer Verfassungsväter und -mütter. (...)
(...) An der Verbesserung der Situation der Contergan-Geschädigten wird auch nach der Verdoppelung der Renten weiter gearbeitet. Es wird über eine Erhöhung des Stiftungskapitals und eine Änderung de Stiftungs-Struktur nachgedacht , um den Bedürfnissen der Betroffenen besser gerecht zu werden. (...)
(...) Ich hoffe, dass die contergangeschädigten Menschen aus Solidarität mit anderen behinderten Menschen diese Haltung akzeptieren und respektieren und die erreichten und vereinbarten Verbesserungen anerkennen. (...)
(...) die monatliche Rente von maximal 545 Euro aus der Contergan-Stiftung wird den heutigen Belastungen der Betroffenen nicht mehr gerecht. Die hohe Selbständigkeit, die die Contergan-Opfer glücklicherweise erlangten, bezahlten sie oft mit einer starken Überlastung der Gelenke, der Muskulatur und des Skeletts. Aufgrund der gesundheitlichen Folgeschäden können viele betroffene Frauen und Männer nicht mehr ihren Berufen nachgehen. (...)
(...) Zurzeit prüfen die Koalitionsfraktionen im Bundestag daher, ob weitere Verbesserungen bei der Opferentschädigung möglich sind. Aufgrund der Dauer des parlamentarischen Verfahrens halte ich den von Ihnen erwähnten Hungerstreik für verhängnisvoll. Ich hoffe, dass die Betroffenen anerkennen, dass die Abgeordneten des Bundestages für die weiteren Beratungen Zeit benötigen, die ihnen durch einen Hungerstreik nicht eingeräumt wird. (...)