
Sehr geehrte Frau Schmitz,
ich verweise auf die entsprechende Antwort meines Parteifreundes Uwe Meenen, dem Sie genau die gleiche Frage gestellt haben. Seinen Einschätzungen schließe ich mich an.

Sehr geehrte Frau Schmitz,
ich verweise auf die entsprechende Antwort meines Parteifreundes Uwe Meenen, dem Sie genau die gleiche Frage gestellt haben. Seinen Einschätzungen schließe ich mich an.

Sehr geehrte Frau Schmitz !

Sehr geehrte Frau Schmitz,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Kandidatur und Ihre Frage. (Ein wenig verwundert bin ich, daß Sie die selbe Frage an NPD-Kandidaten aus verschiedenen Wahlkreisen stellen, aber gut.)

Sehr geehrte Frau Schmitz,
vielen Dank für Ihre Frage. Gleichzeitig möchte ich mich entschuldigen, dass sich die Beantwortung Ihrer Frage so lange hinausgezögert hat.
(...) Wenn es für einen Wirkt aktraktiv ist ein Nichtraucherlokal zu betreiben, weil es von ausreichend vielen Gästen frequentiert wird, dann wird er diese Möglichkeit auch nutzen. Aber es ist eben eine Entscheidung des Wirtes und der Gäste, nicht die eines allmächtigen Obrigkeitsstaates, der unser Leben so reglementiert wie er meint dass es für uns am besten ist. (...)
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30.07.2008 genau diese Kriterien für die Zulässigkeit von Raucherclubs aufgestellt. Entscheidend ist nun, wie konsequent die Umsetzung des Gesetzes von den Kommunen vor Ort überprüft wird. (...)