Antwort 22.12.2008 von Hans-Peter Uhl CSU
(...) Zur Frage, wie „großzügig“ die SGB-II-Leistungen bemessen sind, möchte ich erklären, dass die Regelsätze natürlich keine großen Sprünge erlauben und – gemessen an manchen Konsumgewohnheiten – relativ gesehen wenig Geld sind. Andererseits erlauben diese Regelsätze (würdige Versorgung mit Wohnraum kommt hinzu) einen menschenwürdigen Lebensstandard, der weit über das ‚nackte Überleben’ hinausgeht und den verfassungsmäßigen Vorgaben entspricht. (...)