Antwort 17.09.2009 von Edgar Franke SPD
Hinterbliebene von Abgeordneten haben Anspruch auf Überbrückungsgeld, nicht auf Sterbegeld. Es dient dazu, die Umstellung auf die neuen Lebensverhältnisse finanziell zu erleichtern. (...)
Hinterbliebene von Abgeordneten haben Anspruch auf Überbrückungsgeld, nicht auf Sterbegeld. Es dient dazu, die Umstellung auf die neuen Lebensverhältnisse finanziell zu erleichtern. (...)
Sehr geehrter Herr Loske,
kurz vorab, um Missverständnisse zu vermeiden: ich kandidiere zum Bundestag, aber ich bin (noch) keine Abgeordnete.


(...) Ich setze mich für einen Mindestlohn auch in der Weiterbildung ein und auch nach der Wahl. Der Mindestlohn ist ein wichtiger Punkt in unserem Wahlprogramm, genauso wie die Bildung. (...)