Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Marian V. • 09.07.2009
Portrait von Nina Hauer
Antwort von Nina Hauer
SPD
• 29.07.2009

(...) Der Gesetzgeber ist nicht die Finanzaufsicht und Betriebsinterna gehören nicht ins Internet. Allgemein kann ich sagen, dass der deutsche Pfandbrief ein Qualitätsprodukt ist, in dessen 200jährigen Geschichte nicht ein einziger Ausfall zu verzeichnen war. Die Werthaltigkeit der in der Deckungsmasse der Pfandbriefe befindlichen Sicherheiten schafft zugunsten der Anleger ein einzigartiges System der Sicherheit. (...)

Portrait von Volker Wissing
Antwort von Volker Wissing
parteilos
• 10.07.2009

(...) der einem Pfandbrief zugrundeliegenden Vermögenswerte, ist Aufgabe der Finanzaufsicht. Sollte es zu einer Unterbesicherung von Pfandbriefen aufgrund fallender Immobilienpreise oder zu hoher Bewertungen in der Vergangenheit kommen, wären die Pfandbriefemittenten verpflichtet, diese durch die Zuführung zusätzlicher Vermögenswerte in den Deckungsstock auszugleichen. Die Sicherstellung der Werthaltigkeit der Pfandbriefe liegt damit in den Händen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). (...)

Portrait von Gabriele Frechen
Antwort von Gabriele Frechen
SPD
• 05.08.2009

(...) Ich bin ganz Ihrer Meinung: das derzeitige Verhalten der Mehrzahl der Banken halte ich für inakzeptabel. Die Politik hat stellvertretend für die Bürgerinnen und Bürger entschieden, die Banken mit Milliardenbürgschaften vor dem selbstverschuldeten Kollaps zu retten. Das wurde nicht um der Banken Willen getan, sondern damit die Unternehmen und privaten Haushalte mit Krediten versorgt werden und investieren können. (...)

Portrait von Sebastian Edathy
Antwort von Sebastian Edathy
SPD
• 20.07.2009

(...) Ich kann nachvollziehen, dass Sie mit dem Umstand, dass Sie entweder auf einen Teil des vom Rentenversicherungsträger gezahlten Zuschusses zur Krankenversicherung verzichten oder eine Kürzung der Beihilfe in Kauf nehmen müssen, unzufrieden sind. Allerdings muss ich zugleich darauf hinweisen, dass die von Ihnen angesprochene Rechtslage auf § 14 Absatz 5 der Beihilfeverordnung (BhV) alte Fassung beruhte. (...)

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