Antwort 13.09.2005 von Swen Schulz SPD
Zweite Antwort:
Sehr geehrter Herr Moll,
Zweite Antwort:
Sehr geehrter Herr Moll,
Lieber Herr Recha,
man kann das Ehegattensplitting nur sowohl für Ehepaare OHNE, als auch für Ehepaare MIT Kindern abschaffen. Würde man es nur für Ehepaare OHNE Kinder abschaffen, wäre es nicht mehr das Ehegattensplitting.
Sehr geehrter Herr Mueller,
Sehr geehrter Herr Wobisch,
für Ihre E-Mail zum Thema "Kopftuchverbot" danke ich Ihnen.
Sehr geehrter Herr Seidel,
vielen Dank für Ihre email zu den Themen Vereinfachung der privaten Altersvorsorge und Unisex-Tarife.