(...) eine vom Erblasser/der Erblasserin benannte Person erhalten - über den allgemeinen Freibetrag hinaus - einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag. Entsprechend der Vereinheitlichung der Steuerklassen sind die ererbten Vermögen zu einem einheitlichen Tarif - zukünftig mit Teilmengenstaffelung - zu besteuern. Durch die Teilmengenstaffelung entfällt die Notwendigkeit des derzeitigen Härtefallausgleichs bei Tarifübergängen." (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 14.08.2007 von Axel Troost Die Linke
Antwort ausstehend von Bernd Neumann CDU
Antwort 17.09.2007 von Volker Kröning SPD
(...) Ich muss Ihnen mitteilen, dass eine gesetzliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften in Hinblick auf das Erbschaftsteuerrecht in nächster Zeit nicht zu erwarten ist. (...)
Antwort 05.02.2008 von Petra Merkel SPD
Sehr geehrte Frau Miltenburger,
Antwort ausstehend von Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD
Antwort 08.11.2007 von Karl Diller SPD
(...) Die SPD hat in den Verhandlungen der Koalition durchgesetzt, dass Lebenspartner künftig mit 500.000 Euro den gleichen Freibetrag bekommen wie Ehepaare. Damit dürften weit über 90 Prozent der Lebenspartner steuerfrei erben. Bei gemeinsam angeschafftem Wohneigentum fällt keine untragbare Erbschaftsteuer- belastung mehr an. (...)