(...) in Deutschland sind das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit Grundrechte. Die Unschuldsvermutung ist Bestandteil des Rechsstaatsprinzip. Grundrechtseingriffe unterliegen einer umfassenden gerichtlichen Überprüfung. (...)
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(...) Zu den verabschiedeten Neuregelungen gehört neben der Diätenerhöhung eine Anpassung der Altersversorgung von bisher 3 % auf nun 2,5 % der Entschädigung pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag. Entgegen Ihrer Vermutung wurde darüber hinaus beschlossen, dass das „Rentenalter“ der Abgeordneten grundsätzlich von 65 auf 67 Jahre angehoben wird. (...)
(...) ich bin seit Jahren ein Anhänger direkter Demokratie. Im Klartext: Ich hätte nicht das geringste Problem damit, wenn das Volk über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden dürfte. (...)
(...) ´Zwangsverrentung´: In zähem Ringen mit der Union hat die SPD in der letzten Woche klären können, dass Empfänger von ALG II erst ab einem Alter von 63 Jahren verpflichtet werden können, Rente zu beantragen. Dies gilt allerdings nicht, wenn unzumutbare Härten (also beispielsweise besonders geringe Rentenansprüche) vorliegen. (...)
(...) Noch erhält ein Abgeordneter nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag für jedes Jahr seiner Mitgliedschaft eine Altersentschädigung in Höhe von 3 Prozent der monatlichen Diät. Das gilt jedoch nur, wenn er mindestens acht Jahre lang Mitglied des Bundestages war. (...)