Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir über das Internetportal abgeordnetenwatch zugeleitet wurde.
Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir über das Internetportal abgeordnetenwatch zugeleitet wurde.
(...) Eine Untergrabung der ärztlichen Schweigepflicht durch das Gesetz kann ich nicht erkennen, da ausschließlich Verbindungsdaten, keinesfalls aber Gesprächsinhalte gespeichert werden dürfen. Außerdem speichern Telekommunikationsunternehmen seit längerem die Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken. (...)
(...) Dies ist jedoch weder bei der Speicherung von Daten von Telekommunikationsanschlüssen nach dem neu eingeführten § 113 a des Telekommunikationsgesetzes, noch bei der in § 100 g der Strafprozessordnung geregelten Herausgabe von bei Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Daten der Fall. Schon nach geltendem Recht dürfen Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten (nur die reinen Verkehrsdaten) zu Abrechnungszwecken speichern, diese Speicherung bezieht sich nicht auf Gesprächsinhalte. Davon betroffen sind alle Telekommunikationsbenutzer, also auch Ärzte oder Geistliche. (...)
(...) Eine zentrale Anlaufstelle soll insbesondere den Nachwuchs fördern. Dass unser derzeitiger Bürgermeister-Darsteller gerade mal zwei Monate vor der Wahl plötzlich auf die Idee kommt, die Medienwirtschaft direkt in der Senatskanzlei zuzuordnen - das hat er wohl aus unserem Wahlprogramm abgekupfert. Das kann jedoch zu diesem Zeitpunkt sicher nicht mehr von der Ernsthaftigkeit dieser Absicht überzeugen. (...)
(...) Obwohl wir derzeit mit rund 85.000 Stellen den höchsten Bestand an Lehrkräften an niedersächsischen Schulen zu verzeichnen haben und allein in diesem Jahr rund 31 Mio.Euro für sog. Feuerwehrlehrkräfte gegen kurzfristigen Unterrichtsausfall zur Verfügung stehen, kommt es dennoch zu Unterrichtsausfall. Hinzu kommt meines Wissens die im Moment nicht ganz einfache Situation am Gymnasium Scharnebeck durch schulorganisatorische Mängel, die aber in nächster Zeit beseitigt werden sollen. (...)
(...) (2) Die wesentliche Benachteiligung besteht darin, dass die Presse sich nicht die Mühe macht, die meist etwas komplizierteren Argumente der parteiunabhängigen Kandidaten zur Kenntnis zu nehmen und zu veröffentlichen. Simple und inhaltlose PR-Gags der etablierten Parteien sind Ihnen eher ein paar Zeilen wert. (...)