(...) Mittlerweile übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei der künstlichen Befruchtung nur noch 50% der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten. (...) Im Oktober 2007 urteilte der Bundesfinanzhof in München, dass neben verheiratete auch unverheiratete, empfängnisunfähige Frauen die ihnen entstandenen Kosten einer künstlichen Befruchtung absetzen können. (...)
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(...) Die damalige Regierung plante, dass die betroffenen Personen die Kosten für die künstliche Befruchtung vollständig tragen müssen. (...) Mir ist dabei bewusst, dass angesichts stetig sinkender Geburtenzahlen der Anspruch auf eine künstliche Befruchtung für die Versicherten aufrechterhalten und auch in Zukunft staatlich finanziell unterstützt werden sollte. (...)
(...) Damit werden zugleich der Wettbewerb zwischen den Kassen intensiviert und die unterschiedlichen Krankheitslasten gerechter ausgeglichen. Der Wettbewerb zwischen den Kassen wird anders als heute so um die beste und kostengünstigste Versorgung und nicht mehr um gesunde Versicherte geführt werden. (...)
(...) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird weiter für eine faire und gerechte Entlohnung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eintreten. Dieser Weg erscheint mit wirklich an den Kern des Problems zu gehen und damit erfolgversprechender zu sein, als beispielsweise eine Änderung der Ausschreibungsregelungen. (...)

(...) Entwickeln Sie ein Nutzungskonzept mit klaren Prioritäten. Sie haben doch sicherlich einen Architekten im Verein und einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, der das Konzept durchrechnen kann. (...)