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Sehr geehrter Herr Jendges,

(...) Die SPD-Bundestagesfraktion wird bei einer möglichen Neuregelung der Entfernungspauschale die veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigen und dabei den Belangen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die immer höhere Kosten für die tägliche Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort in Kauf nehmen müssen, Rechnung tragen. (...)

(...) Bundesregierung und Koalitionsfraktionen haben vereinbart, dass sie an der beschlossenen Kürzung der Pendlerpauschale bis zu der für dieses Jahr angekündigten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts festhalten werden. Es ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten darlegen wird. Aus dieser Entscheidung wird die Politik Schlüsse ziehen und sie bei einer gegebenenfalls erforderlichen Anpassung der Entfernungspauschale berücksichtigen. (...)

(...) viele Menschen im ländlichen Raum sind auf das Auto angewiesen, um zur Arbeit zu kommen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Wir haben die große Koalition immer dafür kritisiert, die Entfernungspauschale erst ab dem 21. (...)

(...) Ob und in welcher Höhe für eine behördliche Genehmigung Verwaltungsgebühren erhoben werden, richtet sich nach den Gebührenordnungen und ergänzender Vorschriften der einzelnen Bundesländer. (...)