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Sehr geehrter Herr Bäurle,

Sehr geehrte Frau Weber,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Diese beantworte ich, wie die ca. 3000 anderen Petitionen und Anfragen (besonders aus dem Wahlkreis 1), die ich jedes Jahr erhalte, sehr gerne.

(...) Zum einen wird die Entscheidung, ob ein bestimmtes und geeignetes "Medikament" verwendet wird (das ist der Natur nach eigentlich eine ärztlich-medizinische Entscheidung) zu einem bürokratischen Verwaltungsakt einer Behörde mit zum Teil völlig sachfremden Erwägungen. Und zum anderen wird von den betroffenen Patientinnen und Patienten verlangt, dass sie zunächst alle anderen infrage kommenden Medikamente ausprobieren, bevor sie möglicherweise die Genehmigung für den Bezug eines Cannabisextraktes bekommen. Das ist aus unserer Sicht weder medizinethisch noch politisch vertretbar. (...)

(...) Grund dafür ist in erster Linie, dass das Grundgesetz über das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bereits den Datenschutz regelt. Die explizite Nennung des Datenschutzes in der Verfassung wäre daher in der Tat eher ein symbolischer Schritt. Darüber hinaus regelt das Grundrecht vorrangig das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern, nicht jedoch das zwischen Bürgern und Unternehmen. (...)

(...) Ich bin kein Gegner des Rauchverbots, sondern befürworte sogar das Rauchverbot - jedoch mit der spanischen Lösung. Das strikte Rauchverbot, wie es derzeit in Bayern gilt, halte ich daher nicht für sinnvoll. (...)