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(...) Die Einschätzung oder vielmehr die Befürchtung des Staatsrechtlers Schachtschneider teile ich überhaupt nicht. Die Todesstrafe wird auch durch den Lissabonner Vertrag nicht wieder eingeführt. Der Vertrag verweist auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die unabhängig von den EU-Verträgen gilt. (...)
(...) Mit der Charta der Grundrechte wird die Todesstrafe sogar explizit abgeschafft und ein Recht auf Leben garantiert. So ist dort zu lesen: (...)
Sehr geehrter Herr Köble,
vielen Dank für Ihre Frage.
(...) Mit dem Vertrag von Lissabon wird auch die Grundrechtecharta rechtsverbindlich, in der die Todesstrafe explizit verboten ist. Artikel 102 unseres Grundgesetzes gilt damit uneingeschränkt. (...)