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(...) Diese Erläuterungen haben - so die Charta - "als solche keinen rechtlichen Status, stellen jedoch eine nützliche Interpretationshilfe dar, die dazu dient, die Bestimmungen der Charta zu verdeutlichen". Das heißt, der Absatz bildet keine rechtliche Ausnahme von dem in Artikel 2 der Grundrechtecharta festgelegten ausdrücklichen Verbot der Todesstrafe. Die Grundrechtecharta bindet im übrigen auch nur die EU-Institutionen, hat also keine direkte Wirkung auf das Handeln der Mitgliedstaaten. (...)
(...) Sie können mir glauben, so etwas schwebt uns wirklich nicht vor. Aber eine Straffung der Verwaltungsabläufe ist dringend erforderlich und zwar auf der ganzen Landesebene. Es beginnt mit der Landebene und ist nicht zu verwechseln mit der falschen Behauptung von Herrn Fiedler (CDU) wir wollten 4 Großkreise! (...)
(...) Aufgrund sogenannter Schrankenregelungen des Urheberrechts muss der Urheber in vielen Fällen die Vervielfältigung seiner Werke zu privaten und sonstigen eigenen Zwecken auch ohne seine Zustimmung dulden. So erlaubt beispielsweise § 53 Urheberrechtsgesetz, dass Sie die CD eines Freundes für sich kopieren dürfen. Auch dürfen Sie im Fernsehen übertragene Filme auf Ihrem privaten Videorecorder aufzeichnen. (...)
(...) Sie verhindern die Durchsetzung einseitiger Interessen zu Lasten des Gemeinwohls. Deshalb bin ich auch nicht der Auffassung, dass das Macht und Einflussverhältnis von Lobbyisten gegenüber Abgeordneten eine wie Sie schreiben „eklatante Schieflage hat“. (...)
Sehr geehrter Herr Frie,
Oskar Lafontaine erhält viele Anfragen und hat mich gebeten Ihnen zu antworten.