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(...) Das zwischenzeitig vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz regelt die Verpflichtung der Zugangsvermittler, geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten mit kinderpornographischen Inhalten in Deutschland zu erschweren. Angesichts der rasanten Fortentwicklung der Technik gerade in diesem Bereich erscheint es aber nicht zweckmäßig, den Zugangsvermittlern genau vorzugeben, wie die Sperrung technisch zu erfolgen hat. Deshalb ist das Gesetz technologieneutral formuliert, dass heißt, es können verschiedene technische Möglichkeiten genutzt werden. (...)

(...) Abgesehen davon, dass ein derartiges Verbot nicht geeiVerbotst, Gewalttaten zu verhindern, führt es zudem dazu, dass alle Spielerinnen und Spieler von Computerspielen unter den Generalverdacht gestellt werden, zu Gewalttaten zu neigen. Computerspiele, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, dürfen schon nach geltendem Recht nicht vertrieben werden. (...)

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(...) Auch das ist dann genauso ein Problem, das dann - z.B. durch die Hinzuziehung des Betriebsrats - gelöst werden muss. Gleichstellungsbeauftragte sollen jedoch der spezifischen, strukturellen Benachteiligung von Frauen entgegenwirken, die in dieser Form bei Männern nun einmal nicht gegeben ist. Diese strukturelle Benachteiligung ist auch der Grund, warum es innerhalb der Bundesregierung eine Zuständigkeit für Frauen, jedoch keine für Männer gibt. (...)