Antwort 29.10.2009 von Ilse Aigner CSU
(...) Der Einsatz mobiler Schlachtstätten ist denkbar, wenn diese als externe Bestandteile zugelassener Schlachtstätten fungieren. (...) Vor dem Hintergrund der in den vergangenen Monaten in der KOM-Arbeitsgruppe Veterinärrecht geführten Beratungen besteht eine realistische Aussicht, eine den deutschen Belangen gerecht werdende gemeinschaftsrechtliche Regelung zu erreichen. (...)
