
(...) selbstverständlich bleiben wir bei unserer Auffassung, dass es eine Verfassung der Bundesrepublik Deutschland geben soll, die durch Volksentscheid angenommen werden muss. Leider stehen wir mit dieser Meinung allein. (...)
(...) selbstverständlich bleiben wir bei unserer Auffassung, dass es eine Verfassung der Bundesrepublik Deutschland geben soll, die durch Volksentscheid angenommen werden muss. Leider stehen wir mit dieser Meinung allein. (...)
(...) Die Verurteilung des Stalinismus, der konsequente Bruch mit ihm und eine Entschuldigung der SED gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der DDR für begangene Verfehlungen, gehören zum Gründungskonsens einer der Vorgängerinnen der LINKEN, der PDS. Zugleich haben die Mitglieder dieser Partei es sich und allen anderen im Dezember 1989 versprochen, sich kritisch damit auseinander zu setzen, wie es zu der Diskreditierung der Idee des Sozialismus auf deutschem Boden kommen konnte. Das schließt ein, auch ganz persönlich zu analysieren, worin das eigene Handeln, gegebenenfalls das eigene Versagen besteht. (...)
(...) Mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bekennen sich die Mitgliedsländer zu einer friedlichen Zukunft und zum Schutz der Menschenrechte. Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik verfolgt das Ziel eines Ausbaus des Krisenmanagements und der Konfliktvermeidung auf internationaler Ebene und leistet somit einen Beitrag zum Erhalt des Friedens und der internationalen Sicherheit gemäß der Charta der Vereinten Nationen. Der Vertrag von Lissabon setzt diese Auffassung fort und benennt die Sicherung und Förderung von Frieden als eindeutiges Ziel. (...)
(...) die Meinung der CDU und auch meine persönliche Meinung zu Atomkraftwerken ist wie folgt: Wir streben eine Laufzeitverlängerung der sicheren deutschen Anlagen an, weil heute klimafreundliche und kostengünstige Alternativen noch nicht in ausreichendem Maße verfügbar sind. Einen Neubau von Kernkraftwerken lehnen wir ab. (...)
(...) selbstverständlich werden wir etwas gegen das Zugangserschwerungsgesetz unternehmen, und zwar unabhängig davon, wie die Bundestagswahl ausgeht. Allerdings können wir keine Organklage beim Bundesverfassungsgericht erheben, weil wir nicht geltend machen können, dass die Rechte des Bundestages verletzt wurden. (...)
Sehr geehrter Herr Zwanziger,
ich verstehe nicht, was Sie von mir wollen.
Wenn Sie Fragen hinsichtlich der Entscheidungen meiner Amtsvorgänger haben, dann wenden Sie sich doch bitte gleich an diese.