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Sehr geehrter Herr Marzen,
(...) Die Familie definieren wir in Deutschland immer noch nach den konservativen Vorstellungen aus dem Beginn des letzten Jahrhunderts. Dies entspricht aber schon seit Jahrzehnten nicht mehr der Lebenswirklichkeit in unserem Land. (...)
(...) Tierschutzrechtliche Vorschriften gelten daher unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere für alle landwirtschaftlichen sowie gewerblichen Tierhaltungen. Es gibt derzeit keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass es in großen Tierbeständen nicht möglich wäre, die Tierschutzvorschriften einzuhalten oder, dass es grundsätzlich einen Zusammenhang zwischen der Bestandsgröße und der Tierfreundlichkeit einer Haltung gibt. (...)
(...) über laufende oder eingestellte Ermittlungsverfahren kann ich Ihnen keine Auskünfte geben. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die zuständigen Behörden. (...)