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(...) Das Haupthindernis für einen harmonisierten europaweiten Behindertenausweis liegt allerdings in den unterschiedlichen Definitionen von Behinderungen, welche von den Mitgliedsstaaten verwendet werden, begründet. Wer wie schwer behindert ist, definieren nationale Behörden im Rahmen ihrer sozialen Sicherungssysteme. (...)
(...) Noch immer ist die Definition des Begriffs "Schwerbehinderter" und die Form des Behinderungsnachweises von Land zu Land sehr unterschiedlich. Jedoch kann ich Ihnen mitteilen, dass diese Problematik bei der Europäischen Kommission bereits mehrfach zur Sprache gebracht wurde, unter anderem vom niederländischen Behindertenrat. (...)
(...) Was den von Ihnen angesprochenen Zutritt zu kulturellen Einrichtungen betrifft, so gilt auch in Deutschland keinerlei Pflicht, ermäßigte Eintrittsgelder von Schwerbehinderten, Rentnern, Schülern oder Studenten zu berechnen. Aus diesem Grund besteht auch kein Anspruch von Schwerbehinderten auf derartige Leistungen. (...)
Sehr geehrter Herr Biener,