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(...) Das ist der eindeutige Maßstab, den das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat. Wird diesem nicht entsprochen, wird auch die jetzige Hartz-IV-Reform kaum vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben. Mir ist klar, dass eine solche erneute Klage und ein folgendes Urteil viel Zeit braucht. (...)
(...) Hartz IV ist insgesamt sozial ungerecht. Es bedeutet die Demütigung und Schikane von Menschen und verletzt die in der Verfassung garantierte Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip. (...)
(...) Obergerichtliche Urteile sind selten. Der Gesetzentwurf kann daher mit seinen Regelungen zu größerer Rechtssicherheit im Beschäftigungsverhältnis beitragen. An die Stelle der zurzeit geltenden allgemeinen Grundnorm treten Regelungen für bestimmte, in der betrieblichen Praxis relevante Fragen. (...)
(...) kaum explizit rechtlich geregelt. Das Bundesdatenschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz sowie eine Vielzahl von Einzelfallentscheidungen bilden bislang nur einen recht vagen rechtlichen Rahmen. Vor diesem Hintergrund soll der vorliegende Gesetzentwurf nun eine Lücke in der Gesetzgebung schließen. (...)